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BERATUNG

Individuelle Beratung: Wir stimmen Leistung, Zeitplan und Budget, auf Ihre Wünsche ab.

GESTALTUNG

Statt großer Neuanlagen konzentrieren wir uns auf kleinere Veränderungen, Optimierungen und die Kombination aus Gestaltung und fachgerechter Pflege.

SERVICE

Lokale Expertise:
Wir kennen die Region und ihre Gegebenheiten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Garten- und Landschaftsbau

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Erhorn Gartengestaltung GmbH im Bereich Garten- und Landschaftsbau gegenüber privaten, gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

  1. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Vertragsunterzeichnung oder Beginn der Arbeiten zustande.

Die Firma Erhorn Gartengestaltung GmbH ist an ein schriftliches Angebot für die Dauer von vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.

  1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Vertrag.

Nicht ausdrücklich angebotene Leistungen gelten als nicht beauftragt.

Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.

  1. Nachtragsleistungen

Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die während der Ausführung vom Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten gewünscht werden, stellen Nachtragsleistungen dar.

Nachtragsleistungen werden nach den jeweils gültigen Stunden-, Material- und Gerätesätzen berechnet, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

  1. Ausführungsfristen und Witterung

Angegebene Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

Witterungseinflüsse, Frost, Starkregen, Schnee, Hitzeperioden, Lieferengpässe, behördliche Anordnungen oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers verlängern die Ausführungsfristen angemessen.

Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche.

  1. Verborgene Hindernisse und Bodenverhältnisse

Werden während der Arbeiten nicht erkennbare Hindernisse festgestellt, insbesondere:

– Fundamente,

– Betonreste,

– Wurzelwerk,

– Altleitungen,

– Altlasten,

– kontaminierte Böden,

– Schotter- oder Bauschuttschichten,

werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten gesondert vergütet.

  1. Leitungen und Einbauten

Der Auftraggeber hat bekannte unterirdische Leitungen, Kabel, Rohre, Drainagen, Bewässerungsanlagen, Schächte und sonstige Einbauten vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.

Für Schäden an nicht angezeigten Anlagen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  1. Pflanzen und Naturprodukte

Pflanzen sind Naturprodukte.

Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Größe, Form, Farbe, Blüte, Fruchtbildung oder Wuchsverhalten stellen keinen Mangel dar.

Eine Anwuchsgarantie wird nur übernommen, wenn eine gesonderte Fertigstellungs- und Entwicklungspflege einschließlich Bewässerung schriftlich vereinbart wurde.

  1. Abnahme

Nach Fertigstellung wird dem Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt.

Verlangt der Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen keine gemeinsame Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen.

Nimmt der Auftraggeber die Anlage ganz oder teilweise in Benutzung, gilt die Abnahme mit Beginn der Nutzung als erfolgt.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

  1. Vergütung und Abschlagszahlungen

Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

Bei größeren Bauvorhaben kann eine Materialvorauszahlung vereinbart werden.

  1. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.

  1. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

  1. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.

  1. Kündigung

Für bereits erbrachte Leistungen sowie bestellte Materialien besteht auch im Falle einer Kündigung Anspruch auf Vergütung.

Bereits speziell beschaffte Materialien werden gesondert berechnet.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.