Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Garten- und Landschaftsbau
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Erhorn Gartengestaltung GmbH im Bereich Garten- und Landschaftsbau gegenüber privaten, gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
- Angebote und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Vertragsunterzeichnung oder Beginn der Arbeiten zustande.
Die Firma Erhorn Gartengestaltung GmbH ist an ein schriftliches Angebot für die Dauer von vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
- Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Vertrag.
Nicht ausdrücklich angebotene Leistungen gelten als nicht beauftragt.
Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.
- Nachtragsleistungen
Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die während der Ausführung vom Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten gewünscht werden, stellen Nachtragsleistungen dar.
Nachtragsleistungen werden nach den jeweils gültigen Stunden-, Material- und Gerätesätzen berechnet, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
- Ausführungsfristen und Witterung
Angegebene Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
Witterungseinflüsse, Frost, Starkregen, Schnee, Hitzeperioden, Lieferengpässe, behördliche Anordnungen oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers verlängern die Ausführungsfristen angemessen.
Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche.
- Verborgene Hindernisse und Bodenverhältnisse
Werden während der Arbeiten nicht erkennbare Hindernisse festgestellt, insbesondere:
– Fundamente,
– Betonreste,
– Wurzelwerk,
– Altleitungen,
– Altlasten,
– kontaminierte Böden,
– Schotter- oder Bauschuttschichten,
werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten gesondert vergütet.
- Leitungen und Einbauten
Der Auftraggeber hat bekannte unterirdische Leitungen, Kabel, Rohre, Drainagen, Bewässerungsanlagen, Schächte und sonstige Einbauten vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
Für Schäden an nicht angezeigten Anlagen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Pflanzen und Naturprodukte
Pflanzen sind Naturprodukte.
Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Größe, Form, Farbe, Blüte, Fruchtbildung oder Wuchsverhalten stellen keinen Mangel dar.
Eine Anwuchsgarantie wird nur übernommen, wenn eine gesonderte Fertigstellungs- und Entwicklungspflege einschließlich Bewässerung schriftlich vereinbart wurde.
- Abnahme
Nach Fertigstellung wird dem Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt.
Verlangt der Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen keine gemeinsame Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen.
Nimmt der Auftraggeber die Anlage ganz oder teilweise in Benutzung, gilt die Abnahme mit Beginn der Nutzung als erfolgt.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
- Vergütung und Abschlagszahlungen
Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
Bei größeren Bauvorhaben kann eine Materialvorauszahlung vereinbart werden.
- Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.
- Kündigung
Für bereits erbrachte Leistungen sowie bestellte Materialien besteht auch im Falle einer Kündigung Anspruch auf Vergütung.
Bereits speziell beschaffte Materialien werden gesondert berechnet.
- Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
