Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gartenpflege
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Gartenpflegeleistungen der Erhorn Gartengestaltung GmbH.
Hierzu gehören insbesondere:
– Rasenpflege,
– Heckenschnitt,
– Gehölzpflege,
– Beetpflege,
– Unkrautbeseitigung,
– Laubbeseitigung,
– Pflegeverträge.
- Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Pflegevertrag.
Zusätzliche Arbeiten werden gesondert vergütet.
- Ausführung der Arbeiten
Die Arbeiten erfolgen nach fachlichen Grundsätzen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Witterungsbedingungen.
Der Auftragnehmer entscheidet über den fachlich geeigneten Zeitpunkt der Durchführung.
- Zugang zum Grundstück
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu pflegenden Flächen zugänglich sind.
Kann die Leistung aufgrund verschlossener Tore, parkender Fahrzeuge, freilaufender Tiere oder sonstiger Hindernisse nicht erbracht werden, gilt der Termin als durchgeführt.
Hierdurch entstehende Zusatzfahrten können gesondert berechnet werden.
- Witterungseinflüsse
Wetterbedingte Verschiebungen stellen keinen Mangel dar.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Termine nach fachlichem Ermessen zu verschieben.
- Pflanzen und Vegetation
Pflanzen entwickeln sich abhängig von Witterung, Bodenverhältnissen, Schädlingsbefall und Pflegezustand.
Ein bestimmter Wuchs-, Blüh- oder Entwicklungserfolg wird nicht geschuldet.
- Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Vergütung
Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Dauerpflegeverträgen erfolgt die Abrechnung nach der vertraglichen Vereinbarung.
- Vertragslaufzeit bei Pflegeverträgen
Pflegeverträge werden für die vereinbarte Laufzeit geschlossen.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, verlängern sie sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Mängelanzeigen
Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.
- Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
